Länder ohne Kapitalertragsteuer
Länder ohne Kapitalertragsteuer: Was hinter dem „0 %“ steckt und wie Investoren die richtige Wahl treffen
26,375 % Abgeltungsteuer. Dazu Solidaritätszuschlag. Auf 200.000 € Kapitalerträge zahlen Sie in Deutschland über 52.000 € — pro Jahr, automatisch von der Depotbank abgezogen. Es gibt Länder, in denen das 0 € sind. Aber eine Liste dieser Länder ist der einfache Teil. Dieser Artikel klärt, warum „0 % Kapitalertragsteuer“ unterschiedliches bedeuten kann, welche Fallstricke beim Wegzug lauern und wie die Gesamtrechnung aus Steuern, Kosten und Lebensqualität für Investoren wirklich aussieht.
Zuletzt aktualisiert am 09.09.2026 · Lesezeit ca. 12 Minuten
Was genau besteuert Deutschland auf Kapitalerträge?
Deutschland erhebt seit 2009 eine einheitliche Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge — unabhängig vom persönlichen Steuersatz:
- Zinsen: 25 % zzgl. 5,5 % Soli = 26,375 % (zzgl. evtl. Kirchensteuer)
- Dividenden (inländische und ausländische, nach Anrechnung der Quellensteuer): 26,375 %
- Veräußerungsgewinne aus Aktien, Fonds, ETFs: 26,375 %
- Teilfreistellung für Fonds/ETFs: 30 % der Ausschüttungen und Gewinne aus Aktienfonds steuerfrei; effektiver Satz ca. 18,5 %
- Sparerpauschbetrag: 2.000 € pro Person (4.000 € bei Ehepaaren) steuerfrei
- Verlustverrechnung: Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Aktiengewinnen verrechenbar; allgemeine Verluste auch mit Zinsen und Dividenden
Bei hohem Einkommen kann auf Antrag die Günstigerprüfung stattfinden: Liegt der persönliche Steuersatz unter 26,375 %, gilt der persönliche Satz. Bei niedrigen Einkommen also günstiger — für Investoren mit hohen Erträgen ohne Relevanz.
Österreich: 27,5 % KESt. Schweiz: keine Kapitalgewinnsteuer auf private Wertpapiertransaktionen (aber Verrechnungssteuer von 35 % auf Dividenden, rückforderbar für Inländer; professionelle Händler zahlen Einkommensteuer).
Warum „0 % Kapitalertragsteuer“ nicht immer dasselbe bedeutet
Die Phrase „keine Kapitalertragsteuer“ kann drei sehr unterschiedliche Dinge meinen:
Modell 1 — Echte Nullsteuer (Zero-Tax-Länder). Kein Einkommensteuergesetz für Privatpersonen überhaupt. VAE, Monaco, Bahamas, Cayman Islands, Bermuda. Alle Kapitalerträge bleiben lokal steuerfrei — sofern Sie dort wirklich steuerlich ansässig sind. Das ist die einfachste und stärkste Form.
Modell 2 — Territoriale Besteuerung. Nur Einkünfte aus inländischen Quellen werden besteuert. Ausländische Kapitalerträge sind lokal steuerfrei. Panama, Paraguay, Costa Rica, Hongkong, Singapur (für private Gewinne), Malaysia (mit Einschränkungen seit 2025). Ein deutsches Aktiendepot ist dort lokal nicht steuerpflichtig. Achtung: Das bedeutet nicht, dass Deutschland keine Ansprüche mehr hat — das hängt vom DBA und Ihrer deutschen Steuerpflicht nach dem Wegzug ab.
Modell 3 — Non-Dom-Regime (Sonderstatut für Zugezogene). Das Land hat eine reguläre Kapitalertragsteuer, bietet Zugezogenen aber ein Sonderregime für ausländische Einkünfte. Zypern (Non-Dom: 0 % auf Dividenden und Zinsen für 17 Jahre), Malta (Remittance-Basis: Kapitalerträge aus Ausland nur bei Überweisung steuerpflichtig), Irland, UK (altes Non-Dom, seit 2025 durch FIG-Regime ersetzt), Griechenland (Pauschalregime). Hier ist „0 %“ an Bedingungen geknüpft und zeitlich begrenzt.
Modell 4 — Keine Kapitalgewinnsteuer, aber Einkommensteuer auf Dividenden. Manche Länder besteuern realisierte Kursgewinne nicht, aber Dividendenerträge als Einkommen. Belgien, Schweiz (für nicht-professionelle Anleger), Neuseeland, Hongkong, Singapur (Dividenden sind oft ebenfalls steuerfrei). Details unten.
System als Filter im Explorer
Stellen Sie im Explorer „Kapitalertragsteuer = 0 %“ ein, um die Karte auf die relevanten Länder einzugrenzen. Die Detailansicht jeder Stadt erklärt, welches Modell gilt — damit Sie nicht Monaco mit Panama verwechseln.
Länder ohne Kapitalertragsteuer im Überblick
Alle Angaben für Privatpersonen, Stand 09/2026. Gewerbliche Händler (trading als Beruf) werden in fast allen Ländern nach Einkommensteuer besteuert.
Nullsteuer-Länder (kein Income Tax überhaupt)
| Land | Kapitalgewinne | Dividenden | Lebenshaltungskosten Single / Monat | Visum / Residenz |
|---|---|---|---|---|
| VAE (Dubai, Abu Dhabi) | 0 % | 0 % | ≈ 3.140 $ | Golden Visa ab 2 Mio. AED Immobilie; Freezone-Residenz |
| Monaco | 0 % | 0 % | ≈ 7.850 $ | Residenznachweis, Wohnungsnachweis; Warteliste, teuer |
| Bahamas | 0 % | 0 % | ≈ 3.050 $ | Annual Residency 1.000 $ Antrag; Permanente ab 1 Mio. $ |
| Cayman Islands | 0 % | 0 % | ≈ 780 $* | Residency ab 1 Mio. CI$ Investition + 120 Tage/Jahr |
| Bermuda | 0 % | 0 % | ≈ 9.550 $ | Economic Investment Residency; sehr hohe Kosten |
| Katar | 0 % | 0 % | ≈ 5.750 $ | Residenz nur über Arbeitgeber oder Investition; kaum Privatresidenz |
* Der hinterlegte Datenpunkt für die Cayman Islands wirkt unplausibel niedrig für einen der teuersten Finanzplätze der Welt — wir prüfen die Quelle und aktualisieren die Zahl in Kürze.
Territoriale Systeme
| Land | Kapitalgewinne aus Ausland | Dividenden aus Ausland | Lebenshaltungskosten / Monat | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Panama | 0 % | 0 % | ≈ 2.550 $ | Territorial; Residenz über Friendly Nations oder Pensionado |
| Paraguay | 0 % | 0 % | ≈ 1.900 $ | Territorial; einfache Residenz; wenig Infrastruktur |
| Costa Rica | 0 % | 0 % | ≈ 3.400 $ | Territorial; aber 15 % auf inländische Dividenden |
| Malaysia | 0 % | 0 % (ab 2025 bestimmte Auslandsdividenden steuerpflichtig) | ≈ 1.600 $ | Änderungen 2025 prüfen |
| Singapur | 0 % (private Gewinne) | 0 % (one-tier system, Steuern auf Gesellschaftsebene) | ≈ 4.450 $ | Sehr hohe Kosten; Residenz über EP/PR |
| Hongkong | 0 % (private Gewinne) | 0 % | ≈ 2.750 $ | Politische Lage beachten |
Non-Dom-Regime
| Land | Kapitalgewinne | Dividenden | Bedingung | Laufzeit |
|---|---|---|---|---|
| Zypern (Non-Dom) | 0 % (außer zypr. Immobilien) | 0 % | Non-Dom-Status; nicht in CY aufgewachsen | 17 Jahre |
| Malta | 0 % (nicht überwiesene Auslandsgewinne) | 0 % (nicht überwiesen) | Remittance-Basis; Mindeststeuer 5.000 €/Jahr | Unbefristet |
| Irland | 0 % auf nicht überwiesene Auslandsgewinne | 0 % (nicht überwiesen) | Non-dom; teuer | — |
| Griechenland (Pauschale) | 7 % Pauschale | 7 % | Pauschalregime für Zuzügler | 15 Jahre |
| UK — FIG-Regime (ab 04/2025) | 0 % auf Auslandsgewinne | 0 % auf Auslandsdividenden | Nur 4 Jahre, erste Ankunft in UK nach langer Abwesenheit | 4 Jahre |
Sonderfälle: Keine Kapitalgewinnsteuer, aber Dividenden besteuert
| Land | Kapitalgewinne | Dividenden | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Belgien | 0 % (privat, nicht professionell) | 30 % | Belgien als Wohnort günstig für reine Kursspekulanten |
| Schweiz | 0 % (privat) | 35 % Verrechnungssteuer, rückforderbar | Für Inländer effektiv steuerfrei nach Rückforderung; hohe Kosten |
| Neuseeland | 0 % (kein allgemeines CGT) | 33 % | Bright-line test für Immobilien |
Vereinfachte Darstellung, Stand 09/2026. Lebenshaltungskosten sind Richtwerte für einen Single-Haushalt; die genauen, laufend aktualisierten Werte liefert der Explorer pro Stadt.
Der Unterschied zwischen Kapitalgewinnen und Dividenden
Diese Unterscheidung ist entscheidend und wird häufig vermischt:
Kapitalgewinne (Capital Gains) entstehen beim Verkauf einer Anlage: Aktie für 10.000 € gekauft, für 15.000 € verkauft → Gewinn 5.000 €. Viele Länder besteuern das nicht oder gesondert.
Dividenden sind Ausschüttungen der Gesellschaft an Aktionäre. Sie entstehen ohne Verkauf. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich stark: Singapur hat kein CGT, aber keine Dividendensteuer auf der Anlegerebene (Steuern wurden auf Gesellschaftsebene gezahlt — One-Tier-System). Belgien hat kein CGT, aber 30 % Dividendensteuer. Zypern (Non-Dom) hat 0 % auf beides. Dubai hat 0 % auf beides.
Für Portfolioinvestoren (ETF, Aktien, Anleihen) zählen beide Kategorien. Wer ausschüttende ETFs hält, zahlt in Deutschland 26,375 % auf jede Ausschüttung — und beim Verkauf auf den Kursgewinn.
Für Unternehmer zählt vor allem die Dividendensteuer: die Ausschüttung aus der eigenen GmbH oder Aktiengesellschaft. Hier sind Zypern und die VAE die stärkste Kombination (0 % + günstige Körperschaftsteuer).
Was die Quellensteuer damit macht
Auch in einem Land ohne Kapitalertragsteuer zahlen Sie Quellensteuer auf Dividenden aus dem Herkunftsland der Gesellschaft. Beispiel: Sie wohnen in Dubai, halten deutsche Aktien. Die dividendenausschüttende AG hält 25 % Kapitalertragsteuer ein und überweist an die deutsche Steuerbehörde. Das DBA VAE-Deutschland (seit 2022 nicht mehr in Kraft, daher gilt der OECD-Quellensteuersatz 25 %) lässt das ungekürzt stehen.
Praxisregel: Quellensteuer ist nicht vermeidbar, wenn das Herkunftsland der Gesellschaft eine solche erhebt. Welche Länder welche Sätze haben, zeigt der Explorer im Stadtprofil unter „Steuern“ → „Quellensteuer auf Dividenden“.
DBA-Übersichten für häufige Aktienpositionen:
- Deutsche Aktien → 15 % mit DBA (z. B. bei Wohnsitz Zypern, Portugal), 0 % wenn DBA das Besteuerungsrecht vollständig dem Wohnsitzstaat zuweist
- US-Aktien → 15 % mit DBA (vielfach), 30 % ohne DBA; W-8BEN-Formular beantragt DBA-Reduzierung
- Schweizer Aktien → 35 % Verrechnungssteuer, DBA-Reduzierung auf 15 % oder 0 % je nach Land
Wegzugsbesteuerung: Der Preis des Wegzugs für Investoren
Auch wer nur ein Wertpapierdepot, aber keine GmbH hat, kann von der Wegzugsbesteuerung betroffen sein:
§ 6 AStG (Anteile an Kapitalgesellschaften): Wer mindestens 1 % einer Kapitalgesellschaft hält, zahlt beim Wegzug Steuer auf die stillen Reserven. Für Fonds gilt das seit 2025 bei Anschaffungskosten über 500.000 € oder Anteilen über 1 % am Fondsvermögen.
Kein Wegzugsteuer auf Privatdepots: Ein normales Aktien- oder ETF-Depot ohne Beteiligungen über 1 % löst keine Wegzugsteuer aus. Sie können das Depot nach dem Wegzug weiterführen — ab dem Tag der Wohnsitzaufgabe ohne deutsche Abgeltungsteuer auf neue Erträge (außer deutschen Quellensteueranteilen).
Entstrickung beim Depot: Beim Wegzug kann das Finanzamt eine „Entstrickung“ verlangen — also eine fiktive Veräußerung zu Marktwert im Wegzugsjahr — wenn Anteile bisher mit deutschen Sondervorschriften bewertet wurden. Das betrifft vor allem spezielle Investmentstrukturen, nicht Standard-ETF-Depots.
Praktischer Tipp: Depot beim Umzug auf eine internationale oder lokale Bank im Zielland übertragen oder als Auslandsanleger beim deutschen Broker führen (möglich, wenn kein Betriebsstätte-Risiko). Die neue steuerliche Ansässigkeit dem Broker melden (CRS-Selbstauskunft) — ab da keine deutsche Abgeltungsteuer mehr auf neue Erträge.
Wie lange muss ich wo sein, damit 0 % wirklich gilt?
Das ist die entscheidende Frage — und die, die viele Investoren falsch beantworten. „0 % Kapitalertragsteuer“ gilt nur, wenn Sie im Zielland steuerlich ansässig sind und Deutschland Ihre Ansässigkeit anerkannt hat.
Mindestaufenthaltstage je Land
| Land | Mindest-Tage für Steuerresidenz | Besonderheit |
|---|---|---|
| VAE | 90 (mit Wohnung/Arbeit) oder 183 | Für deutschen Wegzug: Ende dt. Wohnsitz entscheidend |
| Monaco | kein Minimum, aber Wohnsitznachweis | Nachweis: Wohnung, Stromrechnung, Bankkonto |
| Zypern | 60 Tage (mit Bedingungen) | Nicht > 183 Tage anderswo + CY-Wohnung + Geschäftstätigkeit |
| Malta | kein festes Minimum | Anwesenheit + Wohnung + Absicht nachweislich |
| Panama | 4–6 Monate nachweisbar | Für Friendly-Nations-Residenz ausreichend |
| Singapur | 183 Tage oder EP/PR | Aufenthaltsgenehmigung strikt limitiert |
Die andere Seite: Deutschland muss loslassen
Deutschland beendet die unbeschränkte Steuerpflicht mit der Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Solange Sie eine Wohnung in Deutschland haben, die Sie nutzen können, zahlen Sie in Deutschland Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge — egal, wie viele Tage Sie im Ausland verbringen.
Steuerlicher Wegzug-Kalender: 1. Wohnsitz in Deutschland aufgeben (Wohnung verkaufen oder dauerhaft fremdvermieten). 2. Ansässigkeitsbescheinigung im Zielland beantragen. 3. Depot-CRS-Selbstauskunft umstellen. 4. In Deutschland bleibt eine letzte Steuererklärung für das Wegzugsjahr fällig (geteilt in „unbeschränkt“ + „beschränkt“ nach Wegzugsdatum).
Rechenbeispiel: 200.000 € Kapitalerträge, vier Standorte im Vergleich
Anleger, Mitte 40, ledig, 200.000 € Kapitalerträge pro Jahr (zu gleichen Teilen Dividenden und Kursgewinne), kein Arbeitseinkommen. Wohnkosten Single. Werte live aus dem Explorer:
Anleger, Mitte 40, ledig, 200.000 € Kapitalerträge pro Jahr (zu gleichen Teilen Dividenden und Kursgewinne), kein Arbeitseinkommen.
| Deutschland | Dubai | Zypern (Limassol) | Monaco | Panama-Stadt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 26.375 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Dividendensteuer | 26.375 € | 0 € | 0 € | 0 € | 20.000 € |
| Quellensteuer auf dt. Aktien | in der Steuer oben enthalten | ~15 % via DBA | ~15 % via DBA | ~25 % (kein DBA) | ~15 % via DBA |
| Lebenshaltungskosten / Monat | $1,696 | $3,278 | $2,577 | $10,367 | $1,829 |
| Verfügbar / Jahr nach Steuern + Kosten | 126.896 € | 160.662 € | 169.073 € | 75.600 € | 158.051 € |
Lebenshaltungskosten in US-Dollar (Single-Haushalt). Die Zeile „Verfügbar / Jahr“ verrechnet das Nettoeinkommen in Euro näherungsweise (1:1) mit den US-Dollar-Lebenshaltungskosten und dient nur der groben Einordnung. Automatisierte Schätzung; für die exakte DBA-Zuordnung der Quellensteuer empfiehlt sich eine steuerliche Beratung.
→ Dieses Szenario öffnen und anpassen
Was die Tabelle zeigt: Monaco hat 0 % Steuer, aber Lebenshaltungskosten von über 7.000 €/Monat für einen Single — das höchste der verglichenen Länder. Dubai liegt bei ca. 3.100 €/Monat. Zypern bei ca. 4.200 €/Monat, Panama-Stadt bei ca. 1.700 €/Monat. Die Steuerersparnis ist in Monaco, Dubai und Panama identisch; das verfügbare Einkommen unterscheidet sich erheblich.
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Häufige Fragen
Echte Nullsteuer: VAE, Monaco, Bahamas, Cayman Islands, Bermuda. Territorial (Auslandsgewinne frei): Panama, Paraguay, Singapur, Hongkong, Costa Rica, Malaysia (mit Einschränkungen). Non-Dom (zeitlich begrenzt): Zypern, Malta, UK (4 Jahre FIG). Keine Kapitalgewinnsteuer für Private: Belgien, Schweiz, Neuseeland, Hongkong, Singapur.
Ja — kein Problem. Ab dem Tag der Wohnsitzaufgabe in Deutschland zahlen Sie auf neue Erträge keine Abgeltungsteuer mehr. Sie melden dem Broker die neue steuerliche Ansässigkeit; der Broker stellt die automatische Steuereinbehaltung um. Vorhandene Positionen müssen nicht verkauft werden.
Standard-ETF-Bestände ohne Beteiligungen über 1 % lösen keine Wegzugsteuer aus. Die Positionen bleiben in Ihrem Depot; Kursgewinne, die nach dem Wegzug anfallen, sind in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig (außer Quellensteuer auf Ausschüttungen mit deutschem Quellensteueranteil, abhängig vom ETF-Domizil).
Wer nicht in Zypern aufgewachsen ist (kein Wohnsitz in CY in den letzten 17 Jahren vor dem Antrag) und Steuerresidenz in Zypern erwirbt, gilt als Non-Domiciled. Non-Doms zahlen keine Sonderabgabe (SDC) auf Dividenden und Zinsen für 17 Jahre. Die Einkommensteuer auf Gehalt oder Unternehmerlohn fällt normal an.
In den meisten Nullsteuer- und territorialen Ländern: ja, private Krypto-Gewinne sind steuerfrei. In Deutschland gilt seit 2021: Krypto nach zwölf Monaten Haltezeit steuerfrei. In Ländern wie Portugal und Frankreich gab es Änderungen; der Explorer zeigt länderspezifische Regelungen.
Die meisten Länder haben CRS (Common Reporting Standard) eingeführt. Ihre Bank meldet Ihren Kontostand jährlich an die Steuerbehörde Ihres Wohnsitzlandes. Das ist kein Problem — es sei denn, Sie sind in einem Land steuerpflichtig, das diese Erträge dann besteuert.